Mittwoch, 1. November 2017

Kardinal Müller verteidigt ‚Amoris laetitia’- Oder wie funktioniert Macht?

Wer sich frägt, wie Macht funktioniert, der erhält nun von Kardinal Müller dies exemplarisch vor Augen geführt. Zuerst zwang Papst Franziskus ihn, Mitarbeiter der Glaubenskongregation zu entlassen, ohne daß der Papst ihm eine Begründung für diese Entlassungsaktion gewährte. Scheinbar willkürlich, aber gerade so Raum schaffend für viele Spekulationen. Genau das gehört wesentlich zur Machtpolitik, daß die Subalternen nicht wissen, warum wer vom Papst entlassen wird, sodaß ein diffuses Bedrohungsgefühl entsteht, daß es im Prinzip jeden treffen könne, wenn er irgendwas falsche mache oder wenn  nur andere dem Papst über Fehlleistungen "informieren". 
Dann verweigerte er dem Kardinal die Verlängerung seiner Amtszeit als Vorsteher der Glaubenskongregation. Auch wenn hier eine offizielle Begründung nicht gegeben wurde, war doch die allgemeine Meinung, daß Kardinal Müller ihm zu "kritisch" war. Was jetzt? Offensichtich ist Kardinal Müller aufgegangen, daß man unter diesem Papst nur Anerkennung findet als "Jasager". Der Papst dialogisiert eben nur "barmherzig" mit Gleichgesinnten. Von der einstigen englischen Regierungschefin Thatcher wird kolportiert, daß ihr nie ein Minister zweimal widersprochen habe, denn nach dem erstenmal wurde man in die Wüste geschickt. Ob das auch das Ideal dieses Papstes ist?
Also, versucht sich nun Kardinal Müller beim Papst beliebt zu machen, wieder von ihm begnadet zu werden. Das ist wohl eines der Zentren jeder Machtpolitik, darauf zu setzen, daß Gemaßregelte nicht oppositionell sich verhalten sondern versuchen, wieder die Gunst des Mächtigen zu gewinnen durch Akte des Sichunterordnens: "Wie schaffe ich mir einen gnädigen Vorgesetzten" (frei nach Luther).
Kath net berichtet nun von dem Unterwerfungsakt  Kardinals Müllers. Der verteidigt nun "Amoris laetati". (Kat net 1.11.2017) Dazu liest er diesen Text gegen die Intention als erbauliches Dokument über die Ehe und allerlei anderes, statt zu urteilen, daß dieser Text sein Zentrum in der Frage der Zulaßbarkeit von Geschieden-Wiederverheirateten zu den Sakramenten  der Eucharistie und der Beichte hat, und daß als sich zu viel Widerstand in der Synode für eine weitgehende Liberalisierung auftat, der Papst selbst die Parole ausgab, im Text das Thema nicht explizit zu erwähnen, aber die Türe zur Liberalisierung auf zu stoßen, damit dann Bischofskonferenzen die Chance zur Liberalisierung nutzen, was nun ja auch in Deutschand vorbildlich getan wurde aus päpstlicher Sicht, wohingegen die polnischen Bischöfe eben AL nicht richtig verstanden haben, weil sie ihre Praxis nicht ändern wollen, also Geschieden-Wiederverheiratete zuzulassen zum Empfang der Kommunion.  
Kardinal Müller hat nun erkannt:      
"In „Amoris laetitia“ lehre der Papst keineswegs, dass Personen die im Stand der schweren, gewohnheitsmäßigen Sünde die Sakramente ohne vorherige Beichte und ohne die Absicht, diese in Zukunft zu unterlassen, empfangen könnte, betont Müller im Hinblick auf das erste der fünf „dubia“. (Kath net vom 1.1.2017) Genau das, was hier Kardinal Müller verneint, lehrt jetzt nicht nur die Deutsche Bichofskonferenz- in bester Übereinstimmung mit dem Papst und dem maßgebenden Interpreten von AL, Kardinal Schönborn. Denn die Absicht eines Ehepartners, die Zweitehe fortzusetzen, obgleich er noch in einer anderen Ehe gebunden ist, ist die Prolongierung der Sünde dieser "Zweitehe" und sie ist objektiv gesehen eine schwere Sünde, die in dieser irregulären Ehe permanent wiederholt wird, ohne die Absicht, das zu ändern.  Aber das individuelle Gewissen kann nun diesem in Zweitehe Lebenden den Empfang der Kommunion gewähren. Damit ist das individuelle Gewissen zum Richter über die Morallehre der Kirche inthronisiert. All das will Kardinal Müller aber nicht mehr wahrnehmen, auch nicht die Rechtfertigung dieser liberalen Praxis durch die Deutsche Bichofskonferenz. Als Subalterner will er eben jetzt nur noch eines, dem Papst gefallen.
So funktioniert Macht- sie setzt auf den Willen der Untergeordneten, nachdem sie gemaßregelt wurden, daß sie die verlorene Gunst zurückzugewinnen trachten und sich so dem Mächtigen wieder unterwerfen. 

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