Sonntag, 9. April 2017

Falsche Freunde der Kirche?

  In einem sehr lesenswerten Artikel über Papst Franziskus eigenartiges Verhältnis zur Fronleichahmsprozession in Rom am 7.April 2017 auf Kath info findet sich die aufschlußreiche Bemerkung, daß seit dem Jahre 1870 der Kirche es verboten war, Fronleichnam öffentlich zu begehen. Erst die Lateranverträge 1929 brachten hier eine Änderung zum Positiven. Wikipedia klärt uns auf (Artikel: Klerikalfaschismus):
 "Nach der Regierungsübernahme Mussolinis kam es schrittweise zu einer Annäherung, die 1929 mit den Lateraverträgen zur gegenseitigen Anerkennung (riconciliazione) von Staat und Kirche führte. In diesem Vertrag verzichtete der Vatikan zwar endgültig auf die Restauration des Kirchenstaates und erkannte das Königreich Italien als souveränen Staat mit der Hauptstadt Rom an, erhielt aber dafür uneingeschränkte Verfügungsgewalt über den neu errichteten Staat Vatikanstaat sowie eine reichliche Abfindung in der Höhe von 750 Milliarden Lire und eine Milliarde in Staatsaleihen. Weiters enthielt der Vertrag ein Konkordat, in dem der Katholizismus zur Staatsreligion erhoben, der Religionsunterricht verpflichtend eingeführt, eine zivile Scheidung untersagt und das italienische Rechtssystem dem Kanonischen Recht angepasst wurde."
Daß der Wikipedia Artikel so ausführlich das finanzielle Moment des Vertrages in den Vordergrund stellt, ist nun nachvollziehbar, soll damit doch das Negativurteil über die Kirche, daß es ihr primär und eigentlich nur um Macht und Geld ginge, bestätigt werden. Aber was dann unter "Weiteres" aufgeführt wird, muß jeden Theologen verblüffen: Da anerkennt der faschistische Staat als Grundsatz seines positiven Staatsrechtes das Kanonische Recht-das ist eine Maximalforderung der Kirche an einen dezidiert nicht sich als katholisch verstehenden Staat. Die Katholische Religion wird zur Staatsreligion, der Religionsunterricht verpflichtend eingeführt  und der Staat schützt im Sinne der kirchlichen Ehelehre die Unauflöslichkeit der Ehe, indem er die Zivilscheidung untersagt.
Wäre der Vertragspartner nicht der Faschistenführer Mussolini gewesen, heute noch würde die Diplomatie des Vaticans für dies Vertragswerk in den höchsten Tönen gelobt. 
Aber jetzt muß das als ein Kontrakt mit dem Teufel perhorrsziert werden. Man betont, daß Mussolini vordem sich sehr feindlich der christlichen Religion gegenüber geäußert habe, ablehnender als Hitler und trotzdem habe er diesen Vertrag mit der Kirche geschlossen, eben nur aus Machtinteressen heraus. Nur, daß zwischen der Privatmeinung des Parteiführers Mussolini und seiner Haltung als Staatsmann zu unterscheiden ist, das wird dabei einfach unterschlagen. Als Amtsperson hat man eben manches anders zu sehen als als Privatmensch. Die Forderungen des Allgemeinwohles überwiegen dann manche Privatvorliebe. 
Und was sprach im Jahre 1929 angesichts der Bedrohung durch die kommunistische Massenbewegung gegen ein Bündnis der Kirche mit der radicalsten antikommunistischen Bewegung in Europa, gerade auch angesichts des antichistlichen Kurses der kommunistischen Regierung der Sowjetunion! Nichts schweißte da die Kirche mit den radicalsten Antikommunisten mehr zusammen als die gemeinsame Bedrohung durch den atheistischen Bolschewismus! Und Mussolini war auch bereit, der Kirche weitestgehende Zugeständnisse zu machen, so weitgehende, wie es keine demokratische Regierung danach je tat! Der spanische Faschistenführer Franco, der Retter der Katholischen Kirche Spaniens tat es da nach seinem Sieg über die kommunistischen Kräfte gleich. Wiederum bewährte sich ein Faschist als Bündnispartner der Kirche. 
Aber davon will heutzutage die offizielle Kirchengeschichtsschreibung nichts mehr wissen, nicht weil sie nun zu anderen und besseren Erkenntnissen gekommen ist, sondern nur aus Opportunismus den heutig Mächtigen gegenüber.            
      

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