Donnerstag, 6. April 2017

Eine Katholische Universität und ein Sprecher einer Bischofskonferenz im Kampf gegen Rom

"Tommy Scholtes, Priester und Sprecher der Belgischen Bischofskonferenz, erklärte wörtlich:„Die Worte von Stephane Mercier scheinen mir karikierend. Das Wort Mord ist zu stark: Es setzt Gewalt voraus, eine im vollem Bewußtsein begangene Tat, mit einer Absicht, und das trägt nicht der Situation der Personen Rechnung, die häufig in der größten Not sind.“
Worum geht es? Gegen Sephane Mercier hat die Katholische Universität Löwen ein Disziplinarverfahren angesetzt, weil er in einer Vorlesung Abreibung als Mord bezeichnete. Dazu äußert sich nun der Sprecher der Belgischen Bischofkonferenz. (Kath info vom 30.3.: Abtreibung ist Mord). Nehmen wir mal Ernst, was dieser Sprecher der Belgischen Bischofkonferenz da geäußert hat: Ein Raubmord ist kein Mord, weil das eine Gewaltanwendung voraussetzt mit einer Tötungsabsicht, aber das wird dem Raub"mörder" nicht gerecht, weil er doch aus einer Notlage heraus das tut. Der Sprecher vergaß einfach hier, zwischen der objektiven Qualität der Tat und der Frage, ob es Umstände der Tat gibt, sodaß der Täter nicht voll verantwortlich für seine Tat ist, zu unterscheiden. Es gibt keinen moraltheologische  Begründung dafür, daß eine Kindestötung, auch solange das Kind noch im Mutterleib ist, nicht als Mord zu qualifizieren ist. Die Tötungsabsicht ist eindeutig gegeben, die Tötungshandlung ist eindeutig heimtückisch, da das Kind im Zustande völliger Wehrlosigkeit getötet wird und da es mit der Möglichkeit zur Freigabe des Kindes zur Adoption immer eine für das Kind wie die Mutter zumutbare Alternative gibt, ist das Motiv der Kindestötung auch niemals ein irgendwie moralisch  rechtfertigbares. 
Daß eine moralisch unerlaubte Tat aus einer Notsituation heraus getan wird, besagt lange noch nicht, daß der Täter dann nicht mehr verantwortlich für sein Tuen ist. Es müßte erst der Nachweis in jedem Einzelfall einer Kindestötung erwiesen werden, daß die Mutter so sehr durch ihre Notsituation beeinflußt war, daß sie nicht verantwortlich für ihr Tun war. Wenn das aber der  Fall wäre, dürfte kein Arzt die Abtreibung vornehmen, denn nach geltendem Gesetz verlangt die straffrei vollzogene Abtreibung, daß die Frau beraten worden ist durch eine staatlich anerkannte Beratungseinrichtung, sodaß abgesichert ist, daß die Mutter weiß, was sie tut, und daß sie den Kindestötungswunsch nicht einfach nur aus einer Augenblicksgestimmtheit oder einer temporären Panik heraus verlangt. 
In Belgien wird so an einer Katholischen Universität einer Lehrer gemaßregelt, weil er das lehrt, was die Katholische Kirche dazu lehrt und der Sprecher der Belgischen Bischofskonferenz gibt dazu noch seinen Segen!              

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