Donnerstag, 11. August 2016

Rechtsradicale christliche Abtreibungsgegner oder die Macht der Medien

"Der Bürgermeister der südbadischen Gemeinde Denzlingen, Markus Hollemann (ÖDP), hat die Süddeutsche Zeitung wegen Verleumdung verklagt. Das Blatt hatte im Januar vergangenen Jahres am Tag vor seiner geplanten Wahl zum Leiter des Referates für Gesundheit und Umwelt in der Münchner Stadtverwaltung gemeldet, daß Hollemann mit „radikalen Abtreibungsgegnern und christlichen Rechtsradikalen“ sympathisiere." Bericht der Jungen Freiheit vom 10.8. 2016. Mit was für gemeingefährlichen Wesen hat also dieser ÖDP-Mann Kontakt, sodaß er nicht Leiter des Gesundheits- und Umweltamtes München werden konnte? Mit der Alfa- der bekannten Lebensschutzorganisation: Aktion Lebensrecht für Alle! Also: Wer sich für das Lebensrecht Aller und somit auch der ungeborenen Kinder einsetzt, ist a) ein christlicher Rechtsradicaler und radicaler Abtreibungsgegner und kann b) so nicht Verantwortlicher für Gesundheit und Umwelt sein! Daraus ist zu folgern, daß für die Besetzung der Stelle des Referates für Gesundheit die Bejahung von Kindestötungen in der Gestalt der Abtreibung eine positive Qualifikation ist: Töten als Gesundheitsdienst! 
Nun will Hoffmann die Süddeutsche wegen Verleumdung anzeigen, zumal ja diese Verleumdung für ihn negative Konsequenzen hatte. Auch wenn man kein Prophet ist, darf man prophezeien, daß diese Anklage nach aller Wahrscheinlichkeit nach hinten losgehen wird, indem das gerichtliche Urteil lauten wird, daß es im Rahmen der Meinungsfreiheit erlaubt ist, den Kläger einen christlichen Rechtsradicalen zu nennen. Schließlich wären nur "Rechte" gegen Abtreibung, und wer sie prinzipiell ablehnt sei somit ein radicaler Abtreibungsgegner und rechtsradical. Der Verweis darauf, daß Hitler Abtreibungen erlaubte, wenn das Kind wahrscheinlich geistig behindert zur Welt käme, und daß somit seine rechtsradicale Partei keine radicale Abtreibungsgegnerpartei gewesen sei,
wird man dann als historische Spitzfindigkeit ansehen, denn eigentlich war Hitler doch für das Lebensrecht des Deutschen Volkes und somit ist jeder Lebensrechtler auch ein Rechter! Oder sollte das Gericht doch anders entscheiden? Es würde mich sehr verblüffen- aber ganz ausgeschlossen ist das nicht!  

Corollarium 1
Einst gaben Begriffe etwas wieder, befanden sich sozusagen in einem adäquaten Verhältnis zur bezeichneten Sache. Ein Hund ist ein Hund, das ist, es wird mit dem Wort Hund etwas bezeichnet, was ein Hund ist und das so Bezeichnete kann man nicht einfach stattdessen Katze nennen. Bei politischen Begriffen ist das anders: Was rechtsradical ist, ist nicht ewas fest Definiertes, sondern ein wesentliches Moment des politischen Kampfes ist die Herrschaft um die Benennungshoheit: Wer definiert, was rechtsradical ist? Jeder kann seine Privatdefinition sich kreieren, aber der öffentliche Diskurs bestimmt, was rechtsradical ist. Und der öffentliche Diskurs ist nicht das, was die Bürger so zu etwas meinen, sondern nur die veröffentlichte Meinung in den anerkannten Medien! Sie bestimmen: die Meinungsmacher, wie eben die Süddeutsche Zeitung. Der Diskurs ist nämlich,(vgl dazu M. Foucaut: Die Ordnung des Diskurses) nicht einfach, das, was man das öffentliche Gerede nennen könne, sondern nur bestimmte qualifizierte Aussagen gehören zum Diskurs. So ist etwa das, was auf "Stammtischen" geredet wird,  nicht zum Diskurs gehörig, wie auch alle Äußerungen von sog. "Populisten" nicht dazugehören. Es gibt Sprecher des Diskurses und welche, über die man, aber mit denen man im Diskurs nicht spricht. Der Diskurs ist in postmodernen Zeiten wesentlich der der Medien!  
Es wäre zu diskutieren, wie das, was wir Wirklichkeit, Realität nennen: "So ist das doch!" ein Produkt der Medien ist, daß uns die Medienwelt zur wirklichen Welt geworden ist

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen