Dienstag, 10. Mai 2016

Nicht darüber reden- handeln! Ein Nachtrag zu AL

"Erzbischof Forte habe mit seiner Enthüllung „Einblick in die Mentalität des Papstes gegeben“. Die Frage, ob wiederverheiratet Geschiedene die Kommunion empfangen dürfen, war mit Billigung von Papst Franziskus durch Kardinal Walter Kasper im Februar 2014 zum eigentlichen Thema der Bischofssynode gemacht worden. Erzbischof Forte habe nun die Taktik enthüllt, wegen der innerkirchlichen Widerstände gegen die Aufweichung des Ehesakramentes nicht von der Zulassung zur Kommunion zu sprechen, diese aber in der Praxis umzusetzen.", berichtet Kath info am 9.Mai 2016 unter der Überschrift: Erzbischof Bruno Fortes Enthüllungen über AL. So gut verständlich es auch ist, wenn conservative Katholiken versuchen, AL in Einklang mit der Lehre der Kirche zu interpretieren, es kann nicht mehr weggedeutet werden, daß eine der Intentionen der beiden Familiesynoden und jetzt des Schreibens des Papstes die Ermöglichung der Zulassung Geschieden-Wiederverheirateter zur Kommunion ist. Augenfällig ist dabei der Umgang mit der Theologie: Unabhängig von der theologischen Lehre ist der Wille da, GW zuzulassen und nun sucht man nach Möglichkeiten. Wenn ich recht sehe, will man sie finden mit der Vorstellung, daß zwar objektiv die Situation der GW einen Kommunionempfang ausschlösse, daß es aber moralische Gründe geben kann für die GW, ihre irreguläre Ehe zu prolongieren, sodaß ob dieser moralischen Gründe die Schwere der Sünde dieser zivilen Zweitehe so weit abgemildert würde, daß sie zur Kommunion zulaßbar seien. Galt bisher, daß wenn es moralische Gründe für eine Fortführung der Zivilehe der GW gibt, (etwa die Sorge um gemeinsame Kinder aus dieser Ehe), daß dann auf den ehelichen Verkehr zu verzichten sei und daß dann die GW zulaßbar sind zur Kommunion, so gilt jetzt, daß die Kommunion auch ohne diese Abstinenz empfangbar ist für GW. Das ist wohl die Intention der Veränderung der bisherigen Lehre. Faktisch wird damit nur gesagt, daß so eine Enthaltsamkeit, daß in einer Zivilehe Mann und Frau wie Geschwister miteinander zu leben hätten, um zur Kommunion zulaßbar zu sein, diesen Menschen nicht zumutbar ist. Wenn man in dieser Causa nun nicht rigoristisch, das Vermögen von Menschen maßlos überfordernd, urteilt, kann man dem eine gewisse Berechtigung nicht absprechen. Die Josephsehe ist nun wirklich nur für Heilige eine lebbare Gestalt der Ehe- so wie Joseph mit seiner jungfräulichen Braut Maria um ihres Gelübdes der Enthaltsamkeit willen eine Ehe ohne Intimität führte.   
Irritierend ist nun für jeden katholischen Theologen, will er nicht einfach Pragmatiker sein, die Frage: Darf die Kirche so ihre Lehre verändern? Sie hat es faktisch mit dem päpstlichen Schreiben AL getan- durfte das der Papst so tuen?  Die Kirche lehrte schon vor AL, daß GW unter bestimmten Umständen die Kommunion empfangen durften. Bisher galt: wenn gewichtige moralische Gründe für die Prolongierung der irregulären Ehe sprächen und sie dann enthaltsam leben. Diese Condition ist nun entfallen, aber diese Entfernung schafft nicht eine neue Praxis, denn schon vorher durften GW die Kommunion empfangen, wenn bestimmte Gründe vorlagen. Nur hierin tritt jetzt eine Modifikation ein, die ich (vorbehaltlich besserer Einsicht) als dem päpstlichen Lehramt zubilligbar ansehen möchte oder auch muß.

Daß dies nicht völlig aus dem Rahmen Katholischer Morallehre herausfällt, möge diese Überlegung veranschaulichen. Wenn jede Handlung, die die Absicht hat, einen Menschen zu töten, eine Sünde ist, eine schwere, wie steht es dann um den Henker, der im Auftrage des Staates schuldig Gesprochene tötet? Macht dann nicht der moralische Grund der Tötungshandlung, daß der Deliquent um der Gerechtigkeit willen getötet wird, die Tötungstat zu einer nicht mehr schweren Sünde? Dürfte die Kirche ihm die Kommunion verweigern, wenn sie das staatliche Recht zur Todesstrafe bejaht? Und doch evoziert diese Vorstellung Unbehagen: ein Berufshenker, der die Kommunion erlaubt empfängt.
Aber um des moralischen Wertes der Strafgerechtgkeit willen ist diese Untat des Tötens doch erlaubt und gar notwendig! So kann etwas an sich Unmoralisches, das Töten doch, weil es aus einem sehr moralisch wertvollen Grunde geschieht, erlaubt sein und kein Hindernis für den Empfang der Kommunion sein. Zu diskutieren ist aber,ob die Überforderung einer enthaltsam zu lebenden Ehe auch ein moralischer Grund ist, auf diese Condition zu verzichten. Offenkundig hat hier das päpstliche Lehramt entschieden und verzichtet jetzt auf diese Bedingung.    

Corollarium 1 
Manchem conservativen Katholiken mag das eine Spur zuviel an Dostojewskiis Großinquisitor erinnern. Aber ist die Gestalt des Großinquisitors, wie sie uns der russische Schriftsteller so eindrücklich vor Augen malt in dieser Erzählung (in: Brüder Karamasow enthalten, aber auch seperat publiziert), wirklich so antichrtistlich, wie viele Leser meinen? Könnte der Antirgorismus des Großinquisitors gerade nicht etwas auch Katholisches sein?            

1 Kommentar:

  1. Ich kann nicht verstehen, weshalb eine Josephs-Ehe Menschen überfordern sollte. Die vielen Menschen, die nicht verheiratet sind, sind ebenso zu einem Leben ohne Geschlechtsverkehr aufgerufen und selbst in der gültigen Ehe müssen die Menschen zeitweise oder auch dauerhafte Enthaltsamkeit leben. Wir sollten aufhören so zu tun, als sei der Zwang, den uns die Welt eintrichtern will, ständig und mit jedem Geschlechtsverkehr zu haben normal und ein Leben ohne "nicht aushaltbar" ist. Ich kann Ihnen bestätigen, es ist im Herrn nicht nur aushaltbar, es ist eine Befreiung aus der Sucht, die uns die Welt eintrichtert.



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