Montag, 11. April 2016

Die Würde des Menschen und die Beihilfe zum Freitod

Immer wieder kann man lesen, daß es der Würde des Menschen widerspräche, gewährte man einem Sterbenden, einem Totkranken eine Beihilfe zum von ihm gewünschten Freitod. Gehen wir davon aus, daß der Freitod wirklich freiwillig gewollt wird, was natürlich wie bei allen freien Entscheidungen des Menschen einschließt, daß sie beeinflußt ist durch die Umwelt, und daß wir einen Patienten vor uns haben, dessen Lebenserwatung nur noch wenige Wochen beträgt nach der Beurteilung des behandelnden Arztes: Warum widerspricht es dann der Würde des Menschen, wenn dieser es vorzieht, schnell zu sterben als noch so lang sein Sterben erleiden zu müssen? Nehmen wir den Fall an, der Patient befindet sich in einem Spital und äußert den Wunsch, sich töten zu wollen. Da er so als äußerst suizidgefährdet gilt, wird er so fixiert (das ist die handelsübliche euphemistische Umschreibung für: Fesseln), sodaß er seinen gewünschten Freitod nicht mehr realisieren kann. Entspricht das der Würde des Menschen, ihn gegen seinen Willen zum Weiterleben per Fesellung zu zwingen? Wenn man präsumieren müßte, daß der Wunsch zum Freitod nur aus einer Augenblicksstimmung heraus entstanden ist, oder eine Spontanreaktion auf die Diagnose, unheilbar erkrankt zu sein, dann ließe sich so eine Gewaltanwendung gegen einen Patienten wohl noch rechtfertigen, aber wenn es wirklich sein freier Wille ist? Es ist wirklich schwer akzeptierbar, daß es der Würde des Menschen entsprechen soll, sie gewaltsam gegen ihren Willen zum Weiterleben zu zwingen. Und zu was für ein Weiterleben werden sie dann gezwungen? Chronische Schmerzpatienten mit starken Schmerzen müssen hohe Dosierungen von Betäubungsmitteln eingegeben werden, damit sie einigermaßen schmerzfrei sind. Das bedeutet aber für sie, daß sie ob dieser hohen Dosierungen kaum noch in der Lage sind, sich und anderes bewußt zu erleben, sie dämmern vollgepumpt mit Drogen vor sich hin- um Tacheles zu reden. Und nun kommt das wesentliche Problem: Auch diese Drogen werden dem Patienten gegen seinen Willen eingflößt werden, denn er will ja statt unter starken Drogen weiterzuleben, jetzt lieber sterben. 
Man möge sich ein Extrembild vor Augen stellen: Ein Mensch, eingepfercht in eine Zwangsjacke, damit er am Freitod gehindert wird und darunter der Bildtitel: Die Würde des Menschen verlangt das!  Ist diese Perversion noch überbietbar? Und ist es viel humaner, statt den Patienten zu fesseln, ihm so starke Drogen einzugeben, daß er seinen Willen, sich zu töten, verliert, ihn nicht mehr aufrecht erhalten kann ob der Einwirkung der Drogen. Die Zwangsjacke raubt dem Patienten die Möglichkeit, das, was er will, zu realisieren, sie beraubt ihm seiner Handlungsfreiheit. Die Drogen dagegen berauben ihm seiner Willensfreiheit, daß er nicht mehr frei wollen kann. Und Beides soll unternommen werden um der Würde des Menschen willen!Im Hintergrund steht dabei der totalitäre Gedanke, daß man besser weiß als der leidende Patient, was für ihn das Gute ist, und wenn er nicht freiwillig dies Gute will, dann darf und muß man ihn gar im Namen des Guten dazu zwingen mit Gewalt und sagt: Das verlangt die Würde des Patienten!   

Nun könnte eingewandt werden, daß es in der christlichen Religion das Tötungsverbot gäbe.Aber es ist doch zu fragen, ob nicht der Tötungsakt bedeutet, einem Menschen gegen seinen Willen das Leben zu rauben! So ist ja auch nur der gegen den Willen der Frau vollzogene Geschlechtsakt ein Verbrechen, das der Vergewaltigung und nicht der, der beidseitig gewollt ist!  Zudem meint das Tötungsverbot der Bibel nicht, daß jedes Töten Gott als unerlaubt beurteilt, sondern jeden Mord. Nicht jede Tötung ist ein Mord! So töten Soldaten im Kriege, aber sie sind keine Mörder und tuen so nichts Unmoralisches oder gar von Gott Verbotenes!               

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