Sonntag, 13. März 2016

„Wer von euch ohne Sünde ist, werfe als Erster einen Stein auf sie“ Irritationen

Eigentlich ist die Sache doch klar: Da wollen Männer eine Frau steinigen, bloß weil Mann sie inflagranti beim Ehebruch erwischt hat- sie und der Mann, der blieb unbehelligt- aber Gott sei es gedankt, Jesus rettete sie vor der bestialischen Bestrafung der Steinigung durch sein sehr kluges Votum: "Wer von euch ohne Sünde ist, werfe als Erster einen Stein auf sie" Niemand war da ohne Sünde und so gingen sie, die verhinderten Steiniger davon. Nur, daß dann Jesus zur Ehebrecherin sagte, Sündige hinfort nicht mehr, könnte moderne Bibelleser etwas stören, denn ob denn wirklich jedes Fremdgehen eine Sünde ist, das müsse doch der Einzelfall erst geprüft werden. Den Standartwitz zu diesem Evangelium, und dann sah Jesus seine Mutter und rief: Fort, Du störst jetzt, könnten wir auf sich beruhen lassen, versteckte sich in ihm nicht doch ein ernsthaftes Problem: wie, wenn da wer sagen könnte, daß er, gerade gebeichtet habend, jetzt wirklich ohne Sünde sei, weil all seine Gott ihm in der Beichte vergeben habe?
Aber langsamer: a) beruht unsere Abneigung gegen die Steiniger erstmal darin, daß wir wohl den Ehebruch als moralisches Fehlverhalten ansehen, aber nicht mehr als ein zu bestrafendes, und b) die Steinigung uns auf jeden Fall als menschenverachtende Hinrichtungsweise inakzeptabel ist, so daß unsere Sympathie mit Jesu Verhinderung auf diesen beiden Punkten beruht, daß keine zu bestrafende Sünde vorlag und daß die geforderte Bestrafungsart auf jeden Fall moralisch zu verurteilen ist. Gehen wir dann davon aus, daß der menschenliebende Jesus das genauso sah und deshalb diese Verurteilung verhinderte. Nur, warum billigte er dann -zumindest dem Wortlaut seiner Intervention nach dies Steinigung für den begangenen Ehebruch und stellte nur die moralische Anforderung an den Vollstrecker der Strafe, daß der selbst ohne Sünde zu sein hat.
Soll das heißen, daß wenn immer ein Straftäter zu verurteilen ist, die Verurteilung nur der ausführen darf, wer selbst ohne Sünde ist? Dann müßte in jedem Strafverfahren der schuldig Befundende freigelassen werden, weil sich niemand fände, der das Urteil vollstrecken könnte, weil Niemand ohne Sünde ist. Die Folgen sind offensichtlich: Jeder Kriminelle wüßte, daß er nicht mehr bestraft werden könne, weil es keinen Vollstrecker gibt, der der Norm Jesu genügte. Die Folge: Die Welt, Jesu Praxis folgend würde zum Paradies für alle Verbrecher und für die anderen zur Hölle auf Erden. Denn daß sich ein überführter Verbrecher bloß durch den Appell, nicht mehr Verbrechen zu begehen,davon abhalten ließe weiter so zu leben wie vordem, ist wohl mehr als weltfremde Blauäugigkeit- es ist eine gemeingefährliche Illusion über den Menschen. Man könnte dann auch an Wölfe glauben, die sich zum Vegetarismus bekehren. 
Oder sollte das nur sagen, daß die Todesstrafe in der Form der Steinigung nur der ohne Sünde vollstrecken dürfe, aber andere Strafen wohl? Dürfte dann die Todesstrafe in einer anderen Form wohl durchgeführt werden oder gilt diese Normbestimmung für den Vollzug für jede Art des Vollzuges der Todesstrafe? 
Oder ist das auf die Causa des Ehebruches zu beziehen, daß es Sünden gäbe, die von Menschen rechtens bestraft werden, auch wenn die Vollstrecker dann selbst auch nicht frei von Sünden wären, wie etwa Mord und Vergewaltigung, und daß es Sünden gibt, etwa läßliche Sünden, die eben von Menschen nicht zu bestrafen sind ob ihrer Geringheit- sodaß Jesus urteilte: Wer so Geringes verurteilen will, der muß dann selbst auch frei sein vor so geringen Sünden? So wird ja heuer der Ehebruch nicht als strafbare Handlung vom staatlichen Gesetz angesehen. 
Oder sollten wir hier die Unterscheidung von Privat- und Amtsperson einschreiben und urteilen: Hier sagt Jesus, wie beschaffen Menschen sein müssen, wenn sie als Privatpersonen gerichtlich urteilen und Strafen vollziehen wollen im Gegensatz zur Amtsperson, die ihr Recht zum Richten und Vollstrecken nicht aus sich her ableiten, aus der Moralität ihrer Person sondern allein aus ihrem Amt.
Amtsausübungen einer Amtsperson sind eben unabhängig von der moralischen Qualität des Amtsinhabers gültig, wie eben das gerade vom Priesteramt gilt. Dann wäre es Jesu Anliegen hier, die Privatgerichtsbarkeit mit ihrer Tendenz zur Lynchjustiz in Frage zu stellen um der Stärkung der Amtsgerichtbarkeit, dem staatlichen Gewaltmonopol willen!  
Fragen- wie da richtige Antworten finden? Eines darf wohl als sicher angesehen werden: Wenn die Folge der Auslegung dieses Votums Jesu die wäre, daß die Erde sich zum Paradies für Verbrecher verwandelte und zur Hölle für die Verbrechensopfer, dann kann die Auslegung dieses Votums so nicht Jesu Christi Willen entsprechen. Da der Ehebruch auch in den Augen Jesu keine läßliche Sünde war, bleiben dann nur noch die Möglichkeiten, daß Jesu hier prinzipiell den Vollzug der Todesstrafe für Menschen ohne jede Sünde reservierte, und sie so faktisch abschaffen wollte, oder daß er hier tatsächlich die Privatgerichtsbarkeit faktisch abschaffen wollte.  
Da ich aus prinzipiellen Gründen der Gerechtigkeit die Todesstrafe für von der göttlichen Gerechtigkeit legitimiert ansehe, halte ich also die Auslegung für am berechtigsten, die darin ein Nein zur Privagerichtsbarkeit sieht und ein Ja zur staatlichen- denn wie sollte Jesus die von seinem eigenen Vater eingesetzte und so legitimierte staatliche Gerichtsbarkeit verwerfen?            
      

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