Montag, 22. Februar 2016

Über das gestörte Verhältnis des Papstes zum Staat

Das Verhältnis der Katholischen Kirche zum Staat  war in der vorkonziliaren Zeit im Geiste des Thron- und Altarbündnisses, der Konstantinischen Epoche von Kaiser Konstantin bis zu deren Ende, dem Ausgang des 1.Weltkrieges geklärt. Aber seit der Neuorientierung der Kirche durch das 2. Vaticanum, in dem die Kirche sich als Teil der Gesellschaft versteht und nicht primär als Partner des Staates im gemeinsamen Gegenüber zur Gesellschaft, entstehen Unklarheiten in diesem Verhältnis. Das Problem der Verhältnisbestimmung kapriziert sich dabei auf das Problem, daß der Staat von seinem Wesen her Schwertgewalt ist, daß er nicht Moral predigt sondern durch Gewalt(androhung) das Recht durchsetzt: Wenn die Moral auf die freiwillige Zustimmung setzt, setzt der Staat das Recht per Gewalt durch und bestraft Verstöße gegen das Gesetz mit Gewalt, von der Geldstrafe über die Gefängnisstrafe bis zur Todesstrafe. Der Staat ist, indem er Grenzen setzt, seine Staatsgrenzen, durch die er sich von den anderen Staaten absetzt, so sein Staatsgebiet definiert mit der darin wohnenden Bevölkerung. 
Aber was verkündet nun Papst Franziskus? Er erklärt die elementarste Praxis des Staates, Staatsgrenzen zu setzen, zwischen Staatsbürgern und Nichtstaatsbürgern zu unterscheiden und selbst darüber zu entscheiden, wen er als Mitbewohner in seinem Staatsgebiet zuläßt und wen nicht, für unchristlich in seiner Polemik gegen einen amerikanischen Präsidentschaftskandidatenanwerber, der eine Stärkung der Grenzbefestigung einforderte, um illegale Einwanderungen zu erschweren. Damit wir das Grundrecht des Staates, Grenzen zu setzen und durch sie die Einwanderung in sein Staatsgebiet zu regulieren, außer Kraft gesetzt! Es wäre so, als wenn man Hauseigentümern das Verschließen ihrer Türen als Verstoß gegen das Gebot der Nächstenliebe auslegte, weil jeder verpflichtet wäre, jeden, der an seiner Haustüre anklopft, aufzunehmen, um ihm Kost und Logie zu gewähren, solange es der vor der Türe Stehende möchte. Es würde so die Privatsphäre des Lebens im  eigenen Hause, in der eigenen Wohnung als unchristlich verurteilt, weil jeder Wohnraum nun allen frei zur Verfügung zu stehen habe, der da mitwohnen möchte. 
So absurd diese Vorstellung ist, appliziert man sie auf das Privatleben, so viel Beifall findet es bei Gutmenschen, wenn es auf den Staat bezogen wird: Hier darf es plötzlich keinen "Privatraum" eines Volkes geben, das sich organisiert in einem Staate sein Volkshaus errichtet hat: Hier soll nun gelten, daß die Staatsgrenzen aufzulösen sind und jeder in den Staat aufzunehmen ist, bloß weil er es möchte. Das ist aber die Destruktion jedes Staates und des Volkes, das in seinem Staate lebt. 
Das Prinzip der Kirche, daß sie Niemanden ablehnen darf, wenn er ein Glied der Kirche werden möchte, wird so auf den Staat übertragen, zu dessen Wesen es aber gerade gehört, souverän zu entscheiden, wer als Staatsbürger zu gelten hat, und wer nicht und wem ein Aufenthaltsrecht zugebilligt wird und wem nicht- so wie einer in einem Eigenheim wohnenden Familie auch nicht zumutbar ist, jeden, der ein Familienmitglied und Mitbewohner des Eigenheimes sein möchte, aufnehmen zu müssen als Familienmitglied.
Die Ordnung des Staates und die der Familie ist nun mal eine andere als die der Kirche und so muß es auch sein, wenn diese drei Ordnungen, jede erhalten bleiben sollen!  Sie sind als Ordnungen, als von Gott gewollte in ihrer Verschiedenartigkeit zwar aufeinander bezogen, aber gerade in ihrer substantiellen Verschiedenheit!
Genauso schlimm ist die Perhorreszierung der Todsstrafe durch den jetzigen Papst. Hoffen wir, daß keiner der Staaten, die die Todesstrafe praktiziert, sich vom Appell des Papstes, in dem von ihm ausgerufenen Jahr der Barmherzigkeit auf den Vollzug der Todestrafe zu verzichten, verleiten läßt, das ihm Aufgetragene zu tuen!  
Der Deutschlandfunk berichtet am 22. 2. 2016 über diesen päpstlichen Einfall:

"Auch Verbrecher hätten ein unverletzliches Recht auf Leben, das ein Geschenk Gottes sei, sagte er auf dem Petersplatz im Vatikan. In der öffentlichen Meinung wachse ein Bewusstsein dafür, dass Hinrichtungen keine gerechte Strafe seien. Der Papst appellierte an die Regierungen, zumindest im derzeitigen Heiligen Jahr der Barmherzigkeit auf Hinrichtungen zu verzichten." 
Es ist schon bedenklich, in welcher Impertinenz in der kirchlichen Debatte im Namen der Barmherzigkeit von Gott selbst gesetzte Ordnungen aufgelöst werden sollen, so etwa in der Forderung nach einer kirchlichen Segung von Homoehen, in der Zulassung von Geschieden-Wiederverheirateten zum Kommuionmpfang etc...Es wird der Eindruck evoziert, als gäbe es göttliche Ordnungen, etwa die der Gerechtigkeit, die für Schwerstverbrechen die Todesstrafe verlangt, die wohl gerecht, aber nicht barmherzig wären, sodaß sie um der Barmherzigkeit willenaufzulösen seien! Daß Gott selbst die Todesstrafe gewollt hat als legitime Möglichkeit des Staates, zu strafen um der Gerechtigkeit willen, demonstriert uns Christen ja aufs ausdrücklichste der Kreuzestod Jesu Christi selbst: Indem der Heiland alle Menschenschuld auf sich nahm, wurde er zu dem Sünder schlechthin, der das wurde, obgleich er rein von aller Schuld war. Das ist so, als wenn jemand zu seinem hochverschuldeten Freund sagt: Ich übernehme deine Gesamtschuld und zahle sie für dich ab, obwohl ich schuldenfrei bin und es nur deine Schulden sind. So erlitt Jesus die Strafe, die uns zukam. Und Gott ließ Jesus durch den Staat strafen, weil dieser für das Bestrafen um der Gerechtigkeit willen zuständig ist, und Jesus erlitt die staatliche Todesstrafe, weil das die Strafe des Staates ist, mit der er die schlimmsten Sünden zu bestrafen hat. 
Merke: Gegen den Willen des Allmächtigen hätte Pontius Pilatus die Todesstrafe an Jesus nicht vollstrecken können. Wer nun urteilte, aber dies wäre doch ein einziger römischer Justizirrtum gewesen, urteilt eben so zu oberflächlich. Denn der Unschuldige hatte ja all die Sünde auf sich genommen und so wurde er zum Sünder, nicht weil er gesündigt gehabt  hätte, sondern nur weil er die Sündenstrafe auf sich nehmen wollte, sdaß Gott ihn statt der Menschheit am Kreuze straffte. 
Das Nein zur Todesstrafe ist so ein Nein zum göttlichen Gericht über die Sünde am Kreuze , vollzogen durch den römischen Staat. Aber dort, wo die christliche Religion sich humanitaristisch mißversteht, da erst kann sie die Gottgewolltheit der staatlichen Gewalt nicht mehr anerkennen und verflüchtigt sich in säkularistischen Humanismus. 

Daß der Papst gar das öffentliche Beußtsein, (was ja faktisch nur die Stimme der Massenmedien ist) zum Maßstab der moraltheolgischen Beurteilung der Legitimität der Todestrafe macht, zeigt eben wieder mal den popularistichen Zug dieses Pontifikates auf!                 
           

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