Mittwoch, 6. Januar 2016

Der hl. Maximilian Kolbe und die moraltheologische Causa des Freitodes

"Im KZ Auschwitz ging er [Maximlian Kolbe] freiwillig in den Tod, um mit seinem Leben einen zum Tod verurteilten Familienvater freizukaufen."(E. Wener in der Rezension von A.Frossad: Maximilian Kolbe.Vergiss die Liebe nicht, in: Der Fels, Januar 2016, S.29.) Beim Heiligkeitsprüfungsprozeß habe der Papst geurteilt: "Sein freiwilliger Tod hat den verzweifelten  Mitgefangenen Trost und Hoffnung gespendet." (S.29) Und was sagte der Advocatus diaboli, dem in diesem Verfahren die Rolle des Infragestellers der Heiligkeit zukommt? E. Werner verschweigt uns das, aber wenn er schon den Artikel des Herausgebers des Magazines, "Ein starkes Zeichen für den Lebensschutz?" Zur Entscheidung des Bundestags über den assisterten Suizid" (S.26) zur Kenntnis genommen hätte, dann wüßte er es. Der Katholische Katechismus bezeichnet jede freiwillige Tötung (2280- 2282) als Selbstmord und somit als Sünde. Johannes Paul II. hat dies in seiner Enzyklika: Evangelium des Lebens im Jahre 1995 noch mals bestätigt. 
Klartext: Maximilian Kolbe sündigte schwer, als er freiwillig in den Tod ging, um das Leben eines anderen zu retten. Denn auch hier gilt der katholische Grundsatz, daß eine Tat, hier der Freitod, die an sich eine Sünde ist, nicht durch einen noch so guten Zweck, hier die Rettung eines anderen Lebens  geheiligt werden kann. 
Der Freitod ist nämlich eine schwere Sünde, weil er gegen das Gebot der Selbstliebe und der Nächstenliebe verstößt (2281) und es dem Menschen nicht zusteht, über sein Leben zu verfügen, denn das Leben ist nicht Eigentum des Menschen (2280). Offenkundig hat dieser heilig Gesprochene über sein Leben verfügt, indem er es opferte, um das Leben eines anderen zu retten!Und da er es freiwillig tat, wie der Rezipient ausdrücklich betont, ist Kolbe auch uneingeschränkt verantwortlich für diese Tat.
Wir stehen hier vor einem echten Dilemma: wenn die Aussagen des Katechismus uneingeschränkt wahr sind, hätte die Kirche Maximilian Kolbe nie heilig sprechen dürfen. Sie tat es aber. Damit revidiert sie aber notwendigerweise diese Aussagen des Katechismus zum Freitod!
Was gilt nun?
Ich sehe nur einen Ausweg: Der Katechismus muß in dieser Causa so interpretiert werden: Der Freitod ist nur dann eine Sünde, wenn er gegen das Gebot der Selbst- und Nächstenliebe und dem Gebot der Gottesliebe widerspricht. Nicht jeder Freitod widerspricht dieser dreifachen Bestimmung, so etwa der Freitod des Maximilian Kolbe! Dagegn muß die Aussage, der Mensch dürfe nicht über sein Leben verfügen, als Fehlurteil angesehen werden, denn schon die Lehre vom gerechten Krieg und das Recht des Staates zur Ausübung der Todesstrafe zeigen hinreichend, daß der Mensch von Gott das Recht empfangen hat, über das mennschliche Leben, über Leben oder Tod zu verfügen!                 

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