Freitag, 6. November 2015

Entmündigungsstrategien

"Weil ich das Buch sah, kaufte ich es mir!", das ist eine einfache, leicht verständliche Aussage, aber was soll man dann von dieser Umformung dieses Satzes halten: "Weil ich das Buch sah, mußte ich es mir kaufen? Im ersten Satz verstehen wir das Buchgesehenhaben als den Grund meines Kaufens dieses Buches an, und sagen damit implizit, daß eine menschlich e Handlung nicht kausal begründet ist, denn das gesehene Buch ist nicht die Ursache dafür, daß ich es mir kaufte, sondern der Anblick des Buches motivierte mich, es zu kaufen. Ich hätte auch den Anfangssatz: "Weil ich das Buch sah", so fortsetzen können," überlegte ich, ob ich es mir kaufen wollte, entschied mich aber dagegen." Motivierungen zwingen mich nicht dazu, ihnen folgend so zu handeln- ich kann auch angesichts des gesehenen Buches Nein zum Erwerb sagen. Warum aber erfolgt dann diese eigentümliche Umformung zu dem Satz: "mußte ich es kaufen."? Durch dies eingeschobene "mußte" will ich meine Eigenverantwortlichkeit meiner Entscheidung zum Kauf eskamotieren: ich bin für diese Kaufentscheidung nicht verantwortlich, denn das Buch zwang sie mir auf. 
Das mag jetzt als Sophisterei erscheinen, erhält aber sofort eine Relevanz, wenn man an diese Verteidigungsstrategie eines der Vergewaltigung Angeklagten vor Gericht sich erinnert (die heuer aber wohl nicht mehr akzeptiert wird, außer eventuell als Ausnahme bei Männern mit Migrationshintergrund-  "Die Frau trug einen Minirock und da erblickte ich so schöne Beine, da konnte ich nicht widerstehen..." Hier ist zur Exculpation unüberhörbar: der Täter war gar kein Täter sondern ein Opfer dessen, was er sah. Wie der Anblick eines Buches den Seher zwanghaft zum Käufer mache, so der Anblick schöner Frauenbeine den Mann zwanghaft zum Vergewaltiger.Der Täter entmündigt sich selbst, um nicht mehr Täter sondern Opfer zu sein.
Gerade hier wird der freie Wille zum Verschwinden gebracht, denn der ist das Vermögen, das gesehene Buch zum Grund meines Kaufens dieses Buches zu erwählen, wie den Anblick einer schönen Frau zum Grund ihrer Vergewaltigung zu wählen. Dies Verschwindenlassen des freien Willens reduziert nun mein Verhalten angesichts dessen, was ich sah, zu einer mechanischen Reaktion auf das Gesehene: weil ich das sah, mußte ich so handeln.
Diese plumpe Umformungsstrategie wird nun mit steigender Begeisterung von Suiziderforschern in extenso betrieben. Aus dem Urteil: "Weil er verzweifelt war, tötete er sich selbst" machen sie: "Weil er verzweifelt war, mußte er sich töten."Damit wollen sie beweisen, daß ein Selbstötungsakt niemals freiwillig vollzogen wird, und daß so der Täter nie ein Täter ist, sondern eher ein Opfer, daß durch ihn bezwingende Gründe in diese Tat hineingetrieben wurde! Aus der schlichten Tatsache, daß jeder Handlung ein oder mehr Gründe zu Grunde liegen, warum sie ausgeübt wird, wird eine Determination durch die Gründe. Aber die Gründe determinieren nicht den Willen, sondern der Wille erwählt sie zu Gründen seines Handelns. Zur Veranschaulichung: ich nehme wahr, daß ich durstig bin. Ich beschließe jetzt, daß ich den Durst als Grund dafür nehme, eine Limonade zu trinken. Ich könnte aber auch mich dazu entscheiden, den angefangenen Artikel weiter zu schreiben und nicht zu trinken, obwohl ich einen Durst verspüre.  
Warum begeistern sich denn nun gerade Moraltheologen und sonstige an der Debatte um eine Elaubtheit einer Beihilfe zum Freitod Beteiligter für diese Umformpraxis, aus dem Motiv einer menschlichen Handlung einen sie determinierenden Grund zu machen? Ganz einfach: jetzt kann geurteilt werden, daß der, der eine Beihilfe zum Freitod sich wünscht, denn gar nicht freiwillig will und daß er eigentlich etwas ganz anderes wolle. Er sage zwar, er wolle nicht mehr leben, aber in Wirklichkeit wolle er Liebe und Zuwendung. Das wüsse zwar leider der Patient nicht, denn die Gründe, warum er seinen Tod will, bestimmten ihn so sehr, daß er nicht mehr wüsse, was er eigentlich wolle, aber der Analytiker wüsse das eben besser als der Patient! Wenn man nun den seinen Tod Wünschenden gegen dessen Willen zu einem Weiterleben zwingt, dann zwingt man ihn eigentlich nur zu dem, was er wahrhaft auch nur will, nur daß das eben der Patient nicht weiß. Und darum muß man ihn entmündigen, damit er zu dem dann gezwungen werden darf, was er eigentlich auch nur wolle. 
Jede menschliche Handlung findet in Rum und Zeit statt und könnte so als durch den Raum und die Zeit bestimmtes Handeln angesehen werden. Aber auch hier wird aus dem schlichten "in" ein den Handlungsträger determinierendes "In"! 
Das 4. Makkabäerbuch reflektiert schon auf hohem Niveau, aber auch erzählerisch darstellend, daß der Mensch der Herr in seinem eigenen Hause ist. Denn die Vernunft kann unsere Leidenschaften und Begierden kontrollieren! Er entscheidet, ob wir sie zu Gründen unseres Handelns erküren oder auch nicht. Gerade am beispiel der Märtyrer exemplifiziert dieser Text das: selbst den Überlebenswillen kann die Vernunft hintenanstellen, wenn sie um des höheren Gutes des ewigen Lebens willen den Tod in Kauf nehmen kann! Selbst angesichts der Drohung, opfere dem Götzen oder du wirst getötet, kann der freie Wille sich gegen den Lebenstrieb zum Sichtötenlassen entscheiden, um nicht das ewige Leben zu verlieren. Aber der Wille kann auch wider die Vernunft um des endlichen Lebens willen auf das ewige verzichten und dem Götzen opfern. Das macht gerade die Kraft des freien Willens aus.
So ist der Mensch im Guten wie im Bösen für ein Tuen selbst verantwortlich gerade ob seines freien Willens- unter dem sei zu verstehen, daß die Aussage, ich wollte dies ergänzbar ist durch die Aussage, aber ich hätte dies auch nicht wollen können. Der Konjunktiv ist dabei der Grund der Freiheit, daß ich zu jeder indikativischen Aussage, ich tat das auch die konjunktivische, ich hätte das auch nicht tuen können, bilden kann. Genau diesen Konjunktiv will man nun in den Entmündigungsstrategien eskamotieren. Jetzt soll gelten, daß weil Menschen sich in ihren freien Entscheidungen durch die Umwelt beeinflussen lsssen, daß sie notwendigerweise durch sie beeinflußt werden, sodaß sie nicht freiwillig etwas wollen. So entsteht die Paradoxie, daß wenn der staatliche Gesetzgeber den Freitod und eine Beihilfe zum Freitod erlaubt, es keinen Freitod mehr gibt, weil dann die Menschen durch ihre Umwelt so beeinflußt werden, daß sie von außen determiniert unfreiwillig den Tod wollen. Damit der Mensch also wieder freiwillig wollen kann , muß man ihm das Recht, seinen Tod freiwillig zu wollen, absprechen. So wäre der Mensch erst frei. 
Diese Paradoxie synthetisiert sich dabei mit einer verdünnten Anthropologie rousseauischen Stiles: daß der Mensch von Natur aus nur das Gute will und wenn er dann doch nicht das Gute will, nicht er es ist, der das Nichtgute will, sondern eine Krankheit oder Fehlsteuerung von Au0en ihn zu so widernatürlichem Verhalten verleitet. Nie will also der Mensch freiwillig das Böse (und das gilt dann auch für den an sich bösen Freitod), sondern er will es nur scheinbar, weil er es immer nur unfreiwillig will.  Und so nimmt man dem Täter die Würde einer Tat, indem man sie ihm abspricht indem man ihn entmündigt. Nicht er, sondern sein soziale Milieu wäre halt schuld an seiner Tat, die genau genommen gar nicht seine ist, sondern das Milieu handelt durch ihn. All das sind Folgen dieser oben benannten so leichtfertigen Umdeutung der Aussage: "Weil ich X...tat ich Y im Sinne eines Determinismus, daß X  Y erzwingt!  Die christliche Anthrolpologie geht dagegen ganz im Geiste des 4. Makkabäerbuches von dem freien Willen des Menschen aus, daß er sich selbst kontingent zu ihn bestimmen  Wollendes verhalten kann!

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