Montag, 1. Juni 2015

Gericht oder Selbstausschließung vom ewigen Heil?

" Gott belohnt das Gute und bestraft das Böse. Ewige Seligkeit oder ewige Verdammnis wird das endgültige Geschick der unsterblichen Seele sein", bekannte das offizielle Katholische Gesangbuch des Erzbistumes München und Freising als "Grundwahrheiten unseres Glaubens" 1950, S.15. Tiefsinnig wird dabei die Unsterblichkeit der Seele betont als die denknotwendige Präsumption dafür, daß vom Menschen sowohl sein ewiges Leben als auch sein ewiges Erleiden der Verdammnis ausgesagt werden kann. Denn wenn der Tod die einfache Negation der Seele, meines Iches wäre, dann gäbe es ja auch meine ewige Verdammnis nicht, weil es mich nicht mehr als Subjekt gäbe, das das Erleiden der Hölle sich als das Seinige zuschreiben könnte. Gott belohnt und bestraft- das ist die allen Religionen wohl gemeinsame Vorstellung von dem, was wesenshaft zu Gott dazugehört 
Schlägt man nun den jetzt gültigen Katechismus der Katholischen Kirche auf, findet man diese Lehre auf den ersten Leseeindruck hin auch konfirmiert:
Hölle ist der  Aufenhaltsort der Toten, die der Anschauung Gottes entbehren, lesen wir in 633 des Katechismus. Es seien die Verdammten. Nur eines muß uns hier doch irritieren! Der Limbus gilt als der Ort, in dem die ungetauft noch unmündig gestorbenen Kinder eingehen, daß sie zwar nicht die Seligkeit der Gottesschau genießen, von ihr sind sie ob ihrer Erbsündigkeit ausgeschlossen, aber sie erlitten sonst keine Strafen der Hölle. Aber nach der traditionellen Lehre der Kirche erleiden die Verdammten in der Hölle nicht nur den Ausschluß von den beseligenden Gottesschau, sondern auch Strafen. Jesus Christus spricht hier vom Höllenfeuer, daß die Menschen dort erlitten. Die Hölle ist sozussagen schon den Idealen des humanen Strafvollzuges unterworfen und es verbleibt nur noch der Auschluß. Allerdings sagt 1035 dann doch: " Die schlimmste Pein der Hölle besteht  in der ewigen Trennung von Gott".Dann muß hier aber dieser Ausschluß etwas anderes meinen als der Ausschluß von der beseligenden Gottesschau der ungetauft verstorbenen Kinder- aber was dann? 
Aber wie wird ausgeschlossen? Gott richtet. Er belohnt und bestraft. In der Entfaltung des apostoloischen Glaubensbekenntnisses widmet der Katechismus "zu richten die Lebenden und die Toten" nur Nr. 678 und 679 und drei Kurztexte.   678 spricht vom Gericht am letzten Tage. "Dann wird der sündige Unglaube, der die von Gott angebotene Gnade verschmäht hat, verurteilt werden."
Gott bietet, so die Vorstellung des Katechismus, allen Menschen die Gnade an, und wer sie "verschmähte" wird dafür gerichtet. Daß Sünde ein Tun wider die Gebote Gottes ist, kommt hier nicht zum Tragen- einzig das Verschmähen der Gnade rückt in den Mittelpunkt. 
679 betont, daß Gott das Gericht dem Sohne übertragen hat. Der Sohn wird der Richter sein. Jetzt wird dem aber angefügt: "Nun ist aber der Sohn nicht gekommen, um zu richten, sondern umzu retten und das Leben zu geben, das in ihm ist." Hier wird nun eine Aussage über den ersten Advent Jesu Christi, seine Inkarnation in Niedrigkeit als Interpretament seiner eschatologischen Wiederkehr. "von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten" genommen, sodaß die Differenz seiner ersten Ankunft, um für uns am Kreuze zu sterben, zu seiner endgültigen Ankunft, zu kommen, um zu richten, ausgestrichen!  Aus dem eschatologischen Gericht Jesu Christi wird nun: "Wer in diesem Leben die Gnade zurückweist, richtet sich schon selbst[...] er kann sich selber sogar für die Ewigkeit verurteilen[...]."  Es heißt dann zwar auch, in dem gerade ausgelassenen Teil: "Jeder erhält Lohn oder erleidet Verlust je nach seinen Werken"- aber dies klingt doch jetzt nicht mehr nach einem göttlichen Gericht sondern nach einem Tun- und Ergehenszusammenhang! Gott straft nicht mehr, sondern der Sünder erleidet einfach die Negativfolgen seines Sündigens. Der Sünder verurteilt sich selbst! Er schließt sich selbst aus dem ewigen Leben aus. Diese Konfusion entsteht nun dadurch, daß Aussagen über seinen ersten Advent, daß er nicht gekommen ist, zu richten, sondern durch sein Kreuz uns zu retten und wer dies Kreuzopfer nicht annimmt, sich vom Heile selbst ausschließt, mit denen über seine eschatlogische Wiederkunft vertauscht werden. Im zweiten Advent kommt Jesus Chriustus ja, um zu richten. Jetzt kommt er, aber die Sünder haben sich dann selbst zur ewigen Verdammnis verurteilt, sodaß Christus nicht mehr zu richten braucht. 
1034 heißt es dann tatsächlich über die Hölle:
"Diesen Zustand der endgültigen Selbstausschließung aus der Gemeinschaft mit Gott und den Seligen nennt man Hölle." Durch einen freien Entschluß schließt sich der Todsünder vom ewigen Leben selbst aus! Gott und auch Jesus Christus richten nicht mehr, sie konstatieren einfach, daß es Menschen gibt, die sich freiwillig vom ewigen Leben ausgeschlossen haben. (Von da ist es dann nicht mehr weit zu der Meinung, daß die Möglichkeit der Hölle nur besagen will, daß Gott die Freiheit des Mnschen respektiere, daß der, der ohne Gott sein Leben gelebt hat und auch so leben wollte, auch postmortal nicht gegen seinen Willen ins Reich Gottes eingehen muß: also, bildlich gesprochen: die Tore zum ewigen Leben stehen für jeden offen, aber wer nicht hineingehen will, der braucht es auch nicht, sodaß er sich vor der offenen Türe selbst zum Draußendavorstehen verurteilt.
Es gibt keine Türe mehr, die Christus veeschließt und keine Menschen, zu denen er als Richter sagt ich kenne euch nicht, sondern nur offene weite Tore, vor denen der Mensch aber stehen bleiben kann urteilend: ich will da nicht rein!  
In 1861 heißt es dann, daß die unbereute Todsünde den Ausschluß aus dem Reiche Christi "verursacht".  Dies evoziert die Preisfrage: verursacht ein Raubmord eine lebenslängliche Gefängnisstrafe oder verurteilt ein Richter einen Raubmörder zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe?  Der Unterschied ist gravierend. Die Intention des "verursacht " ist dabei augenfällig. Gott und Jesus Christus sollen nicht mehr als Richter gelehrt werden, sondern nur noch als Ärzte, die konstatieren müssen, daß es Menschen gibt, die die sie retten würdende Medizin nicht einnehmen wollen und so rein selbstverschuldet sterben.
Der Ksatechismus ist so in diesem Punkte selbst ein Musterbeispiel des zensierten Gottes. Daß Gott nicht mehr Richter sein soll, gehört in dieses Konzept der Gotteszensur. Aus Gott straft wird: daß das böse Tuen des Menschen sich auf den Täter selbst rückwirkend auswirkt und daß diese Rückwirkung dann als göttliches Strafen mißverstanden würde. Zur Veranschaulichung: eine Mutter sagt zu ihrem Kinde, putze dir jeden Abend die Zähne und das Kind hört nicht und bekommt dann ein Zahnweh. Das Zahnweh ist dann nicht eine Strafe der Mutter sondern die immanente Folge des kindlichen Nichthörenwollens. Diese Umformung forciert nun die Tendenz zur Säkularisation, indem nun das vormalige göttliche Handeln, Gott strafe, umgeformt wird zu einem weltimmanenten Kausalzusammenhang, der ohne das Einwirken Gottes sich so ereignet, daß eine defizitäre Zahnhygene zu Zahnerkrankungen führt. Gott wird als Richter eskamotiert, damit er nur noch als der Gott der Liebe zu stehen kommt, der Niemand richtet- nur der Mensch selbst schließt sich durch sein Tun aus vom Heile!              

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