Dienstag, 23. September 2014

Eine Medizin nicht für alle verträglich

Eine Medizin, die nicht jedem bekommt- die Eucharistie

Wer Kinder Zuhause hat, der schließt sein Medikamentenschränkchen sorgfältig ab. Was für ein Unglück, wenn die Kleinen, „schau die bunten Smarties und die vielen Säfte in so niedlichen Fläschleins!“, einmal den Schrank ausräubern. Medikamente sind keine Süßigkeiten- aber, wenn das die Kleinen merken, dann könnte es schon zu spät sein: Vergiftung, vielleicht sogar eine tödliche. Eine Medizin ist etwas Gesundmachendes, wenn es richtig angewendet und eingenommen wird. Das eine Mittel, richtig, gemäß der Vorschrift des Arztes appliziert, heilt, unsachgemäß eingenommen kann es die schlimmsten Folgen zeitigen. Je wirksamer ein Mittel ist, desto destruktiver ist es auch, wird es vorschriftswidrig eingenommen. Die in einer Medizin schlummernde Kraft kann so zum Positiven wie zum Negativen sich realisieren, schwache Medizin setzt wenig Kraft frei zum Positiven wie Negativen, starke starke Kraft.

Es soll nun von der stärksten auf Erden bekannten Medizin die Rede sein: der Arznei zur Unsterblichkeit. In der alten Kirche lehrte man es so: Jesus Christus hat für uns kranke/sündige Menschen die beste aller denkbaren Medizinen bereitet, sein Blut und sein Fleisch,auf daß wir durch sie gesunden und von der Krankheit zum ewigen Tode befreit werden! Das Sakrament des Altares ist die Medizin Gottes für uns Kranke, die Kirche die Apotheke, in der dies Heilmittel ausgeteilt wird . (Daß die Eucharistie auch das Opfer Christi ist, wird in dieser Betrachtung außer acht gelassen.) Diese Medizin, wie jede muß vorschriftsmäßig sachgemäß eingenommen werden, damit sie wirklich eine Heilung wirkt, denn unsachgemäß eingenommen, wirkt sie Unheil.

Erschüttert muß der Apostelfürst Paulus feststellen, (1.Korintherbrief 11, 17-34) daß in der korinthischen urchristlichen Gemeinde die Eucharistie nicht gemäß den Willen des Heilandes gefeiert wird. Ja, Christen starben in Folge eines unsachgemäßen Umganges mit der Eucharistie: sie starben sozusagen an Eucharistievergiftung, wie Menschen auch an einer Tablettenvergiftung sterben können. Energisch wird der Ton des Apostels. Er muß die Gemeinde zur rechten Ordnung der Eucharistie zurückrufen.

Was ist die rechte Ordnung der Eucharistie? Diese Frage muß die Kirche verbindlich beantworten, damit diese Medizin, das Altarsakrament Gemeindegliedern nicht zum Unheil gereicht. Sie sperrt die Medizin in das Tabernakel ein und teilt es nur so aus, daß es zum Heil und nicht zum Unheil wirkt. Ja, man kann sich in der Eucharistie- wird sie sakrilegisch empfangen- wahrlich in die Hölle kommunizieren. So wirksam ist die Kraft dieses Sakramentes zum Unheil, denn, recht genossen, eröffnet sie uns ja das Tor zum Himmel.

Wem darf die Kirche, um Unheil zu verhindern, dieses Heilssakrament nicht spenden? Eindeutig lehrt hier die Kirche, daß Geschieden Wiederverheiratete dies Sakrament nicht empfangen dürfen, weil sie es für sich nur zum Unheil empfangen könnten. Es wäre verrückt, einer Mutter, die ihren Kindern nicht ihre Herztabletten zum Naschen austeilen will, einen Mangel an Liebe zu ihren Kindern vorzuwerfen. Aber der Mutter Kirche werfen Gläubige landauf-landab einen Mangel an Barmherzigkeit vor, wenn sie Menschen, um sie vor einer Eucharistievergiftung zu bewahren, dies Heilssakrament nicht spenden!

Es gibt Menschen, die können die eucharistische Medizin nicht zu ihrem Heil empfangen. Empfangen sie sie, dann zu ihrem Unheil. Ohne jetzt hier die katholische Lehre des Sakramentes der Ehe entfalten zu können- aus darstellungstechnischen Gründen- eines ist eindeutig: Es gibt keine legitime Scheidung einer sakramental gültig geschlossenen Ehe. Wer sich durch ein weltliches Gericht scheiden läßt, gilt vor den Augen des Staates als geschieden. In den Augen Gottes besteht diese Ehe aber weiter als gültige. Wer nun, so weltlich geschieden, wieder heiratet, von dem gilt, daß er als Verheirateter eine zweite unerlaubte Ehe eingeht. Er lebt so im permanenten Ehebruch wider die immer noch gültige Ehe und lebt außerehrlich mit jemanden wie in einer Ehe zusammen.
Wollte man die zweite Ehe als unerlaubt aber gültig geschlossen verstehen, dann wäre dies ein Fall von praktizierter Bigamie. Daß faktisch durch die heutige Scheidungs- und Wiederver-heiratungspraxis die Polygamie in sukzessiver Form wiedereingeführt worden ist, sei nur er passent erwähnt. Menschen, die so im permanenten Ehebruch leben und keine Bereitschaft zur Beendigung dieses sündigen Lebensstiles erkennen lassen, darf die Kirche die Eucharistie nicht austeilen, weil diese Menschen sie nur für sich zum Unheile empfangen könnten.

Die Beichte als Ausweg aus diesem Problem ist diesen im permanenten Ehebruch Lebenden versperrt, weil zur gültigen Beichte unbedingt die Absicht gehört, diese Sünde fernerhin zu meiden. Wo aber ein Sünder darauf beharrt, seine Sünde, die er beichten will, weiterhin zu praktizieren, da kann er von dieser nicht losgesprochen werden.

Wie sollte die Mutter Kirche Menschen die Eucharistie austeilen wollen, die in permanenter Sünde leben und die Absicht haben, dies Sündigen fortzusetzen? Wer so dyspositioniert das Blut Christi und seinen Leib empfängt, der kann diese Medizin wahrlich nur sich zum Unheile empfangen.Aus Liebe zu diesen ihren sündigenden Kindern versperrt die Mutter Kirche so diesen den Zugang zur Eucharistie wie jede liebende Mutter ihren Kindern den Medizinschrank verschließt.

Oder wollte man ernsthaft einwenden, daß ein Leben im permanenten Ehebruch nur eine läßliche Sünde sei, die nicht einen heilsamen Empfang des Sakramentes ausschlösse? Es ist aber unvorstellbar, daß ein so rabiater Verstoß gegen die heilige Ordnung der Ehe nur eine läßliche Sünde sein sollte! Wer so fordert, aus Barmherzigkeitsgründen wiederverheirateten Geschiedenen die Kirche das Sakrament des Altares auszuteilen, der gleicht einer Mutter, die ihren Kindern den Tablettenschrank auffuttern läßt, nach dem Motto: wenn ihnen die bunten Tabletten so gut schmecken!

Oder sollten wir sagen, daß jeder selbst zu entscheiden habe, ob er dies heilige Sakrament zu empfangen habe? Man stelle sich mal vor, der Staat erklärte, daß jeder, unabhängig davon, wie viel Alkohol er genossen hat, selbst zu entscheiden hätte, ob er noch fahrtüchtig sei. Das sei ferne! Es gibt eben objektive Kriterien, ab wann jemand nicht mehr fahrfähig ist. So ist es auch mit der Eucharistie: wer in der Sünde des Ehebruches lebt, der ist objektiv nicht befähigt, dies Sakrament zum Heile zu empfangen. Das Gewissen kann sich dabei sehr wohl irren wie auch Alkoholisierte ihr Fahrvermögen völlig irreal einschätzen können. Aber um des Heiles der Menschen willen muß die Kirche bestimmten Menschen das Sakrament verweigern. „Wer also unwürdig von dem Brot ißt und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und Blut des Herrn“, schreibt auch uns der Apostelfürst Paulus.



Uwe Christian Lay

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